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WHATEVER.WORKS25.2.20257 min lesezeit

Dienstreisen ins Ausland – Was muss beachtet werden?

Internationale Dienstreisen sind für viele Unternehmen essenziell und ein wesentlicher Bestandteil der modernen und globalisierten Arbeitswelt. Sie ermöglichen den persönlichen Austausch mit Geschäftspartnern, die Erkundung neuer Märkte und die Teilnahme an Konferenzen oder Projekten. Doch neben den geschäftlichen Chancen bringen Dienstreisen ins Ausland auch eine Vielzahl rechtlicher, steuerlicher und organisatorischer Anforderungen mit sich, da einige EU- und EWR-Staaten die Meldepflichten für Dienstreisen und Auslandsentsendungen verschärft haben. Ohne eine sorgfältige Vorbereitung drohen nicht nur Probleme mit der Arbeitsorganisation und der Sozialversicherung, sondern auch hohe Bußgelder und Steuerfallen. 

Was ist eine Dienstreise, welche Anlässe gibt es, wie unterscheidet sie sich von einer Entsendung, welche Rahmenbedingungen und rechtlichen Anforderungen sind zu beachten und welche Risiken bestehen? In diesem Artikel geben wir einen detaillierten Überblick darüber, was Unternehmen und Mitarbeitende beachten müssen, um eine reibungslose, sichere und rechtskonforme Reiseplanung zu gewährleisten. 

 

Mann guckt im Zug bei einer Geschäftsreise im Ausland aufs Handy

 

Was ist die Definition einer Dienstreise ins Ausland? 

Eine internationale Dienstreise ist eine beruflich bedingte Reise ins Ausland, die im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt wird. Sie dient in der Regel geschäftlichen Zwecken wie Meetings, Kundenbesuchen, Verhandlungen oder der Teilnahme an internationalen Veranstaltungen und Projekten. Sie muss schriftlich beantragt oder elektronisch angeordnet, genehmigt und notwendig sein. Beschäftigte können Dienstreisen für einige Stunden, mehrere Tage, Wochen oder Monate beantragen. 

Typische Anlässe für eine Auslandsdienstreise sind:

  • Geschäftstreffen und Verhandlungen: Kundenbesuche, Vertragsverhandlungen oder strategische Meetings im Ausland. 
     
  • Konferenzen und Messen: Teilnahme an internationalen Fachveranstaltungen zur Präsentation von Produkten oder Dienstleistungen. 
     
  • Projektmanagement und Koordination: Überwachung von Projekten im Zielland und Abstimmung mit internationalen Teams. 
     
  • Schulungen und Weiterbildung: Durchführung von Trainings für Mitarbeiter im Ausland oder Teilnahme an internationalen Workshops. 
     
  • Marktforschung und Analyse: Untersuchung neuer Märkte und Analyse von Wettbewerbern in anderen Staaten. 
     
  • Besichtigungen und Inspektionen: Qualitätskontrollen bei ausländischen Lieferanten oder Besuche von Produktionsstätten. 
     
  • Vertriebs- und Marketingaktivitäten: Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Markterschließung in verschiedenen Mitgliedstaaten. 

Die Abgrenzung zu einer längeren Entsendung ist entscheidend, da für Dienstreisen andere rechtliche Vorgaben, insbesondere in Bezug auf Arbeits- und Steuerrecht, gelten. 

 

Dienstreise, Workation oder Entsendung: Wo liegen die Unterschiede? 

Eine internationale Dienstreise ist in der Regel kürzer und dient einem spezifischen geschäftlichen Zweck, während eine Entsendung meist längerfristig ist und eine Eingliederung in ein ausländisches Unternehmen umfasst. Da die EU-Entsenderichtlinie den Begriff der Dienstreise nicht kennt, gibt es aber oft Überschneidungen mit der Entsendung. Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne wird jede Auslandstätigkeit als Entsendung betrachtet, während sie steuerrechtlich häufig zugleich als Dienstreise gilt.  

Eine Workation unterscheidet sich grundlegend von einer Dienstreise, da sie aus privaten Gründen erfolgt. Die berufliche Tätigkeit wird also auf eigene Initiative ins Ausland verlagert. Die Dauer kann zwischen einigen Tagen und mehreren Monaten liegen. Bei längeren Auslandsaufenthalten greift häufig die 183-Tage-Regelung, die eine Steuerpflicht im Gastland auslösen kann, weshalb Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten sind. 

Während bei Dienstreisen ins Ausland in der Regel eine A1-Bescheinigung oder eine CoC (Certificate of Coverage) und eine PWD-Meldung ausreicht, sind bei einer längerfristigen Entsendung oft zusätzliche Anträge und Anmeldungen in den jeweiligen Ländern erforderlich. Auch die Reisekosten und Meldepflichten variieren je nach Dauer und Art des Aufenthalts. Die Entsendung muss im Voraus zeitlich begrenzt sein und darf innerhalb der EU, der EWR-Staaten und der Schweiz grundsätzlich 24 Monate nicht überschreiten. 

Unternehmen sollten daher immer prüfen, welche Form der mobilen Arbeit im Ausland von ihren Mitarbeitenden genutzt wird, da sich daraus verschiedene arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen ergeben können. 

 

Blog_Auslandsdiesntreisen

 

Rechtliche Anforderungen an Dienstreisen ins Ausland 

Bei Dienstreisen ins Ausland gibt es zahlreiche rechtliche Vorgaben, die Unternehmen und Mitarbeitende beachten müssen. Von sozialversicherungsrechtlichen Nachweisen bis hin zu Meldepflichten – eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich, um Bußgelder oder Einreiseprobleme zu vermeiden. Die folgenden Punkte geben dir einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen für eine rechtskonforme Geschäftsreise. 

 

A1-Bescheinigung: Pflicht für alle Geschäftsreisen 

Die A1-Bescheinigung ist für alle Dienstreisen innerhalb der EU, des EWR und der EFTA gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient als Nachweis, dass die Mitarbeitenden weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, und schützt Unternehmen vor doppelten Sozialabgaben im Ausland. Sie muss zwingend vor Antritt der Reise beantragt werden und ist auch bei Kurzaufenthalten erforderlich, da die Behörden in vielen Mitgliedstaaten strenge Kontrollen durchführen. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann zu hohen Bußgeldern und Problemen bei der Einreise in bestimmte Staaten bis hin zu Einreisesperren führen. 

 

CoC-Bescheinigung: Wann ist sie erforderlich? 

Das Certificate of Coverage (CoC) ist ein Sozialversicherungsnachweis für Mitarbeitende, die vorübergehend in einem Land mit einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen (SSA) arbeiten. Er bestätigt, dass die Sozialversicherungspflicht im Heimatland weiterhin besteht, und verhindert doppelte Beitragszahlungen.  

Außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, z. B. in den USA, Indien, Japan oder Australien, benötigen deine Mitarbeitenden eine CoC-Bescheinigung. Fehlt sie, kann das Gastland eigene Sozialversicherungsbeiträge erheben. Die Beantragung erfolgt über die zuständige Sozialversicherungsbehörde im Heimatland.  

 

Die PWD-Meldung: Oft vergessen, häufig notwendig 

Die PWD-Meldung (Posted Workers Directive) ist eine Vorabregistrierung für Arbeitnehmer:innen, die in einem anderen Staat arbeiten. Sie stellt sicher, dass die im Zielland geltenden arbeitsrechtlichen Standards wie Mindestlohn, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsschutz eingehalten werden. Nicht jedes Land verlangt zwingend eine PWD für eine Dienstreise, hat aber eigene Vorschriften und Meldeportale, was das Verfahren kompliziert machen kann. Bei fehlender PWD-Meldung drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.  

 

Visums- und Einreisebestimmungen prüfen 

Bei Dienstreisen außerhalb der EU müssen sich Unternehmen frühzeitig über die Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren. Die Anforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich und hängen von Faktoren wie der Dauer des Aufenthalts, der Nationalität der Mitarbeiter und der Art der beruflichen Tätigkeit ab. In vielen Ländern besteht eine Visumspflicht, die für geschäftliche Aufenthalte andere Anforderungen stellen kann als für touristische Reisen. Je nach Zielland müssen Unternehmen auch zusätzliche Genehmigungen oder Arbeitsgenehmigungen einholen. 

 

Steuerliche Aspekte 

Dienstreisen sind in der Regel steuerlich unproblematisch, wenn sie nicht länger als drei Monate dauern. Dennoch können auch internationale Dienstreisen steuerliche Konsequenzen für Unternehmen und Mitarbeitende mit sich bringen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Aspekte, die bei solchen Reisen zu beachten sind. Dazu gehören die 183-Tage-Regelung, die über die Steuerpflicht im Gastland entscheidet, sowie das Betriebsstättenrisiko, das Unternehmen vor unerwartete Steuerpflichten stellen kann. 

 

Die 183-Tage-Regelung 

In vielen Staaten gilt die sogenannte 183-Tage-Regel als zentrale Richtlinie zur Bestimmung der Steuerpflicht bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten. Solange die Mitarbeitenden weniger als 183 Tage im Zielland verbringen, bleibt die Steuerpflicht in der Regel im Heimatland bestehen. Wird diese Grenze jedoch überschritten, kann das Gastland Steueransprüche geltend machen, so dass für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen zusätzliche Verpflichtungen entstehen.  

 

Betriebsstättenrisiko: Wann wird das Unternehmen steuerpflichtig? 

Neben der individuellen Steuerpflicht sollten Unternehmen auch das Betriebsstättenrisiko im Blick behalten. Wird eine Dienstreise oder eine wiederholte geschäftliche Tätigkeit im Ausland als feste geschäftliche Präsenz im Zielland gewertet, kann dies dazu führen, dass das Unternehmen dort steuerpflichtig wird. Maßgeblich sind dabei Faktoren wie die Dauer des Aufenthalts, die Art der geschäftlichen Aktivitäten und ob vor Ort ein fester Arbeitsort oder eine regelmäßige unternehmerische Tätigkeit nachgewiesen werden kann.  

Da auch hier die Regelungen von Staat zu Staat variieren, sollten Unternehmen frühzeitig prüfen, ob durch wiederkehrende oder langfristige Auslandsdienstreisen eine steuerpflichtige Betriebsstätte im Ausland entsteht, um unerwartete Steuerforderungen oder Bußgelder auszuschließen. 

Mehr zu den Risiken bei der Gründung einer Betriebsstätte findest du in unserem separaten Blogbeitrag.

 Mann sitzend am Handy bei einer Geschäftreise im Ausland

 

Arbeitszeit, Datenschutz, Organisation und Kostenfragen 

Wie Workations stellen auch internationale Dienstreisen besondere Herausforderungen dar, die über die reine Reiseplanung hinausgehen. Die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen, der Schutz sensibler Daten und eine effiziente Organisation sind entscheidend für den Erfolg solcher Reisen. 

 

Weisungsrecht und Arbeitszeitregelung bei Dienstreisen 

Auch während einer Dienstreise unterliegt die Tätigkeit des Mitarbeitenden dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass die dienstlichen Weisungen weiterhin gelten und die Mitarbeitenden die festgelegten Arbeitszeiten und organisatorischen Vorgaben einhalten müssen. Gleichzeitig müssen Unternehmen beachten, dass das Arbeitszeitgesetz auch auf Dienstreisen gilt, allerdings können im Zielland strengere arbeitsrechtliche Vorschriften gelten, die den Regelungen des Heimatlandes vorgehen. 

Insbesondere bei internationalen Dienstreisen stellt sich die Frage, inwieweit Reisezeiten als Arbeitszeit angerechnet werden. Grundsätzlich sind Reisezeiten nicht automatisch Arbeitszeit, sondern müssen im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt sein. Dabei spielt es eine Rolle, ob die Reisezeit für dienstliche Zwecke genutzt wird - zum Beispiel zur Vorbereitung von Meetings oder für geschäftliche Kommunikation - oder ob es sich um reine Transferzeiten handelt. 

Um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, sollten Unternehmen klare Regelungen zu Überstunden, Reisezeiten und Erreichbarkeit während einer Dienstreise treffen. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:  

  • Die Anrechnung von Reisezeiten auf die tägliche Arbeitszeit 

  • Die Vergütung von Überstunden, wenn Reisezeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit liegen 

  • Die Berücksichtigung von Ruhezeiten, insbesondere bei Reisen über mehrere Zeitzonen hinweg 

  • Die Einhaltung der lokalen Arbeitszeitgesetze im Zielland, die strengere Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten oder Ruhezeiten enthalten können. 

Da Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen im Ausland mit hohen Bußgeldern geahndet werden können, empfiehlt es sich, alle relevanten Anforderungen bereits vor der Reise zu prüfen und in einer unternehmensweiten Reiserichtlinie festzuhalten. 

 

Organisation und Planung 

Eine sorgfältige Planung ist entscheidend für den reibungslosen Ablauf einer Dienstreise. Unternehmen sollten frühzeitig klären, welche Einreisebestimmungen, Visumspflichten und Meldeverfahren im Zielland gelten. Auch die rechtzeitige Buchung von Reise und Unterkunft ist wichtig, um Kosten zu optimieren und Engpässe zu vermeiden. Eine detaillierte Reiserichtlinie hilft den Mitarbeitern, sich über alle notwendigen Schritte und Vorgaben zu informieren. 

 

Eine gute Planung minimiert Compliance-Risiken 

Dienstreisen ins Ausland erfordern eine sorgfältige Vorbereitung und Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und organisatorischer Aspekte. Meldepflichten, Sozialversicherung, Steuerfragen und Sicherheitsmaßnahmen sollten frühzeitig geklärt werden, um Bußgelder oder unerwartete Kosten zu vermeiden.  

Mit unserer Plattform WHATEVER.WORKS stellst du sicher, dass du und dein Team bestens informiert und vorbereitet seid. Wir helfen, den Antragsprozess für A1- und CoC-Zertifikate durch Automatisierung zu vereinfachen, Compliance zu gewährleisten und den Aufwand zu reduzieren. So kannst du dich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Erfolg der internationalen Dienstreisen deiner Mitarbeitenden. 

 

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